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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

Dieses Angebot gilt unter der Voraussetzung, dass Managed Programs Europe GmbH (MPE) alle angeführten Posten oder Artikel gleichzeitig in einer Sendung erhält. Nach dem Eingang der Bestellung wird eine voraussichtliche Vorlaufzeit eingeplant und ein offizieller Terminplan für die Planung und die Installation des Programms erstellt. Dieser Ablaufplan muss regelmäßig überprüft werden. Jegliche Lieferverzögerung erforderlicher Materialien an MPE kann Einfluss auf den gesamten Ablaufplan und die mit dem Programm verbundenen Kosten haben. MPE setzt voraus, dass die Vertragsbedingungen vor Beginn eines Programms von MPE dokumentiert und überprüft werden. Dadurch wird die exakte Fertigstellung innerhalb des geplanten Zeitraumes gewährleistet. Wenn dieses Angebot die Unterschrift eines autorisierten Bevollmächtigten des Käufers und eine Bestellnummer enthält (und an MPE zurückgesandt wurde), gilt dies als Anerkennung und Bestätigung der Annahme des Angebots, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MPE und den damit verbundenen Preisen durch den Käufer. Wenn dieses Angebot vom Käufer unterzeichnet wurde, gilt es als vorläufiger Vertrag, bis für MPE eine offizielle Bestellung ausgestellt wurde. MPE beginnt mit den angebotenen Leistungen erst dann, wenn ein unterzeichnetes Angebot oder eine Bestellung eingegangen ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MPE gelten in jedem Fall. Die Angebotsnummer von MPE muss auf jeder Bestellung und bei jeder Korrespondenz angegeben werden.

 

ÄNDERUNGSAUFTRAG, UNTERBRECHUNGEN und KÜNDIGUNG:

Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen, die in diesem Angebot nicht ausdrücklich erwähnt werden. Das gilt unter anderem auch für Geräte und/oder Werkzeuge, Neukonstruktionen und/oder Reparatur von Teilen ... etc., ist jedoch nicht darauf beschränkt. Wenn der Verkäufer zusätzlichen Dienstleistungen zustimmt, die durch einen Änderungsauftrag des Käufers angefordert wurden, muss der Preis und die Ablaufplanung des Verkäufers auf die zusätzlichen Leistungen entsprechend der geänderten Bedingungen, des aktuellen Status der Leistung des Verkäufers zum Zeitpunkt des Eingangs der Änderungsmitteilung des Käufers und der vom Verkäufer schriftlichen Annahmeerklärung der geänderten Leistung angepasst werden. Wenn das ursprüngliche Programm aus einem Grund, auf den der Verkäufer keinen Einfluss hat, auf Anweisung des Käufers unterbrochen wird, bei Fehlfunktionen von Prüfartikeln oder bei fehlender Unterstützung des Käufers und/oder Fehlfunktion der Geräte, entstehen Gebühren für die Reserveleistung, bis der Käufer schriftlich die Wiederaufnahme oder Beendigung der Prüfung anordnet. Durch die Wiederaufnahme der Leistung können Gebühren anfallen. Die erneute Planung liegt im Ermessen des Verkäufers. Eine entweder teilweise oder vollständige Kündigung oder Stornierung kann vom Käufer gegen eine Zahlung von Stornierungsgebühren vorgenommen werden, die auf Basis des Status der Leistung, der bestehenden Verbindlichkeiten und der zugeteilten Anlagen/Ressourcen vom Verkäufer ermittelt werden. Zusätzliche Leistungen, die vom Käufer als Änderungen und/oder als Folge des Versäumnisses des Käufers, die angeforderten Materialien in einem angemessenen Zeitraum bereitzustellen, angefordert werden, werden als Änderungsaufträge eingestuft, die mit entsprechenden Gebühren verbunden sind. Wenn der Käufer aus einem Grund mit den Ergebnissen oder dem Abschluss der Leistungen nicht einverstanden ist, und zur Überprüfung zusätzliche Leistungen fordert, hat der Verkäufer das Recht, die Kosten der zusätzlichen erforderlichen Leistungen zur Überprüfung der Ergebnisse einzufordern.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

Alle Rechnungen sind bei Erhalt fällig und zahlbar, wenn nicht vor Beginn der Leistungen andere Bedingungen schriftlich vereinbart wurden. Ein Zahlungsversäumnis berechtigt den Verkäufer die Leistungen ohne weitere Mitteilung einzustellen. Ein Zahlungsversäumnis kann zusätzliche Forderungen oder Kosten verursachen, die vor Wiederaufnahme der Leistung zu begleichen sind. Wenn das Zahlungsziel verlängert wird, geschieht das unter der ausdrücklichen Zustimmung, dass das Zahlungsziel „fünfzehn (15) Tage netto" beträgt. Für alle überfälligen Forderungen wird eine Servicegebühr von einem halben Prozent (0,5 %) pro Tag berechnet. Die Zahlung der Rechnungen des Verkäufers durch den Käufer dürfen nicht durch die Annahme oder Zahlung der Kunden des Käufers oder Dritter verzögert werden oder davon abhängig sein. Der Käufer bestätigt und ist damit einverstanden, dass der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht auf die erbrachten Leistungen für alle erzeugten Berichte oder Daten und die dem Käufer bereitgestellten Werkzeuge und anderes geistiges Eigentum des Verkäufers besitzt. Sofern schriftlich nicht anderweitig vereinbart, haftet MPE nicht für die endgültige Produktsicherheit oder -funktionalität und/oder jegliche Verletzung der Produkthaftung, der geistigen Eigentumsrechte oder einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantie.

 

Die Sachkenntnisse und technische Anleitung des Anbieters werden auf Risiko des Käufers zur Verfügung gestellt. Managed Programs Europe GmbH haftet nicht für die endgültige Funktionalität oder Sicherheit des Produktes.

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